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Patientenverfügungkann eine gewünschte Organspende verhindern

Ein Unfall, Komplikationen bei einer Operation … – jeder von uns kann leicht in eine Situation geraten, in der er nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Umso wichtiger ist eine Patientenverfügung. In ihr kann jeder klar festlegen, welche Behandlungen Ärzte im Fall der Fälle durchführen dürfen. Eine gute Sache – wenn die Formulierungen gut gewählt sind.

Was viele nicht wissen: Ungünstige Formulierungen in der Patientenverfügung können eine Organspende verhindern. Voraussetzung für eine Organentnahme ist nämlich, dass zuvor der Hirntod festgestellt wird. Und dazu muss der Patient auf der Intensivstation beatmet und stabilisiert werden. Wer das in seiner Patientenverfügung ausgeschlossen hat, fällt automatisch als Organspender aus. Ähnliches gilt für Gewebespenden.

Wer nach seinem Tod anderen Menschen mit Organen und Geweben helfen möchte, sollte seinen Willen daher sehr genau formulieren. Hilfestellungen dazu bieten z.B.

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