Gemeinschaftspraxis für Innere Medizin, Psychosomatik und Psychotherapie, Erkrankungen der Bewegungsorgane und Regulationsmedizin
Internistische Hausarztpraxis
  
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Letzte Aktualisierung:  29.06.2008

Krankenkassen zahlen für Akupunktur

Unsere Praxis hat die Erlaubnis für die Durchführung von Akupunktur bei Schmerzen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und selbstverständlich auch der privaten Krankenversicherungen.

Es ist sehr erfreulich, dass wir Ihnen auch eine attraktive Akupunkturbehandlung zu Lasten Ihrer Krankenkasse im angenehmen Ambiente unserer Praxis anbieten können.

Häufig führen schon wenige Behandlungen zu einer Schmerzlinderung – und das (fast) ohne Nebenwirkungen!

In geeigneten Fällen kann die Schmerzbehandlung auch durch Neuraltherapie oder Osteopathie ergänzt werden. Informieren Sie sich hier auf unserer Webseite!

Gerne können Sie einen Termin, vielleicht zunächst zu einem unverbindlichen Erstgespräch, vereinbaren.

Private Krankenkassen erstatten im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Akupunkturbehandlung bei Schmerzen.

Die Durchführung einer Körperakupunktur zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ist an einige besondere Bedingungen geknüpft, die selbstverständlich beachtet werden müssen.

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