Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat auf ihrer 56. Sitzung am 27. und 28. Februar 2007 eine Empfehlung zur generellen Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren verabschiedet.
Die STIKO empfiehlt zur langfristigen Reduktion der Fälle von Gebärmutterhalskrebs die Einführung einer generellen Impfung gegen humane Papillomaviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Impfung mit drei Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Die genaue Dauer der Immunität nach Verabreichung aller Impfstoffdosen ist derzeit noch nicht bekannt. Es konnten stabile Antikörper-Titer nach drei Dosen der Impfung für etwa fünf Jahre nachgewiesen werden. Die Frage der Notwendigkeit einer Wiederimpfung kann derzeit noch nicht beantwortet werden.
Geimpfte Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Impfung mit einem Impfstoff gegen humane Papillomaviren gegen die Typen 16 und 18 nicht gegen Infektionen mit anderen Typen schützt und dass deshalb die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs unverändert in Anspruch genommen werden müssen.
Begründung der Empfehlung der STIKO
Primäres Impfziel ist eine langfristige Reduktion Fälle von Gebärmutterhalskrebs.
In Deutschland erkranken derzeit jährlich ca. 6.500 Frauen an Gebärmutterhalskrebs. Im Jahr 2004 sind nach der Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes 1.660 Frauen an dieser Erkrankung in Deutschland gestorben. Die Erkrankungshäufigkeit variiert stark mit dem Alter: Ein erster Gipfel ist zwischen 35 und 55 Jahren zu beobachten, ein zweiter Anstieg wird ab etwa 60 Jahren beobachtet. Gebärmutterhalskrebs wird durch bestimmte Typen der humanen Papillomaviren (HPV) verursacht.
Im Laufe ihres Lebens infizieren sich ca. 70 % der sexuell aktiven Frauen mit HPV. Bei der Mehrheit der infizierten jungen Frauen (70–90 %) ist nach ein bis zwei Jahren keine HPV-DNA mehr nachweisbar, ohne dass es zu einer Erkrankung gekommen wäre. Wenn durch zelluläre Immunmechanismen keine Viruselimination gelingt, kann HPV Monate oder Jahre in den Wirtszellen persistieren und Veränderungen der Zellen verursachen, die in eine Krebserkrankung münden können. Bei Frauen, bei denen die Viren persistieren, beträgt die Dauer vom Zeitpunkt der Infektion bis zum Auftreten einer Veränderung, die auf Krebsentstehung verdächtig ist, ein bis zehn Jahre.
Zur Prävention von HPV-Infektionen und HPV-Folgeerkrankungen ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung (drei Dosen) der Mädchen vor dem ersten Geschlechtsverkehr wegen der guten und nachgewiesenen Wirksamkeit der Impfung in dieser Zielgruppe sinnvoll. Auch nach Aufnahme des Geschlechtsverkehrs könnte im Einzelfall eine Impfung möglicherweise noch sinnvoll sein.
Die STIKO hat ausführlich und differenziert über die untere und obere Altersgrenze der Zielgruppe einer Impfempfehlung diskutiert: Zum Alter des ersten Geschlechtsverkehrs und zur sexuellen Aktivität Jugendlicher in Deutschland liegen die Ergebnisse der seit 25 Jahren von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführten Studie zur Jugendsexualität vor. Diese wurde zuletzt 2005 aktualisiert.
Das Alter der ersten Menstruation wird für 34 % der Mädchen mit 12 Jahren, für weitere 30 % mit 13 Jahren angegeben. 81 % aller Mädchen geben an, bis zum Alter von 13 Jahren die erste Regelblutung gehabt zu haben. 12 % der Mädchen und 10 % der Jungen geben an, mit 14 Jahren ersten Geschlechtsverkehr zu haben; 23 % der Mädchen und 20 % der Jungen geben dies mit 15 Jahren an. Mit 16 Jahren sind es 47 % der Mädchen und 35 % der Jungen, mit 17 Jahren sind es 73 % der Mädchen und 66 % der Jungen.
Die Daten zeigen weiterhin, dass nach dem ersten Geschlechtsverkehr bei mehr als 70 % der Mädchen und Jungen regelmäßige Sexualkontakte folgen. Das Alter beim ersten Geschlechtsverkehr ist abhängig von der Schulbildung und dem Vorliegen eines Migrationshintergrundes. Mädchen, die eine Hauptschule besuchen, erleben den ersten Geschlechtsverkehr in der Regel früher als der Durchschnitt, Mädchen aus Familien mit Migrationshintergrund später. Nur 2 % der Mädchen sind bei erstem Geschlechtsverkehr jünger als 12 Jahre, 7 % jünger als 13 Jahre. 71 % der Jugendlichen geben an, beim ersten Geschlechts verkehr ein Kondom benutzt zu haben. 37 % der Jungen und 24 % der Mädchen berichten darüber, vom Zeit punkt des ersten Geschlechtsverkehrs völlig überrascht gewesen zu sein. Je jünger die Mädchen beim ersten Geschlechtsverkehr waren, desto größer war der prozentuale Anteil von Mädchen, für die dieser völlig überraschend und ungeplant erfolgte (33 % der Mädchen mit Geschlechtsverkehr jünger als 14 Jahre).
Die Sexualaufklärung von Mädchen erfolgt zum größten Teil über die Mütter (70 % Mütter, 31 % Schule, 44 % beste Freundin, 12 % Vater). 90 % aller befragten Mädchen berichten, dass sie in der Schule Sexualkundeunterricht erhalten haben. Besonders bei älteren Schülerinnen (> 9. Klasse) wird angegeben, dass dieser länger zurückliegt und dass weiterer Informationsbedarf besteht, insbesondere auch zu Infektionskrankheiten, die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden.
Die erste Regelblutung wird als ein Grund für eine Vorstellung beim Frauenarzt genannt (45 %). 47 % geben das Thema Verhütung als Grund für den ersten Frauenarztbesuch an. Das Alter des ersten Frauenarztbesuchs liegt bei 16 % der Mädchen bei 14 Jahren, bei 15 % bei 15 Jahren und bei 10 % bei 16 Jahren. Mit 17 Jahren haben 87 % der Mädchen und auch 76 % der Mädchen aus Familien mit Migrationshintergrund einen Frauenarzt konsultiert.
In Bezug auf die obere Altersgrenze gelten folgende Überlegungen: Ergebnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs liegen derzeit aus den Zulassungsstudien für Mädchen und Frauen im Alter von 16 bis 26 Jahren vor. Eine allgemeine Impfempfehlung für alle Mädchen und Frauen lassen sich auf dem bisherigen Wissenstand nur schwer begründen.
Da die Altersspanne der Aufnahme der sexuellen Aktivität jedoch mehrere Jahre um fasst und es auch Mädchen gibt, die mit 17 Jahren sexuell noch nicht aktiv sind (27 %), nicht jedes sexuell aktive Mädchen infiziert wird, in 65 % der sexuell aktiven Jugendlichen in Deutschland die sexuelle Aktivität auf ein bis zwei Personen beschränkt bleibt und einige sexuell aktive Mädchen einen zumindest teilweise geschützten Kontakt hatten, wird es eine nicht unerhebliche Anzahl junger Mädchen und Frauen geben, die auch nach Aufnahme der sexuellen Aktivität noch von einer Impfung profitieren können.
Die aktuelle epidemiologische Risiko-Nutzen-Abwägung der STIKO begründet eine generelle Impfempfehlung für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1-Untersuchung) findet zu einem für die Verhinderung von HPV-Infektionen günstigen Zeitpunkt statt, sie wird jedoch bisher nur von ca. 35 % der Jugendlichen in Anspruch genommen und erreicht deshalb nur ein Drittel der Zielgruppe.
Wichtig ist: eine Impfung kann die bestehenden Früherkennungsuntersuchungen nicht ersetzen!!
Zur Verhinderung des Gebärmutterhalskrebses muss eine generelle Impfung aller 12- bis 17-jährigen Mädchen ergänzend zu den bestehenden Früherkennungsuntersuchungen eingesetzt werden.
Nicht im Impfstoff enthaltene HPV-Typen, unvollständig geimpfte Personen und seltene Impfversager erfordern auch bei Erreichen einer hohen Durchimpfung in der Zielgruppe die Fortführung der Früherkennungsuntersuchungen.
Quelle: nach der Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 12 /2007 des Robert-Koch-Instituts vom 23. März 2007
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung werden aufgrund des am 1. April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes künftig Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen haben (zuvor war die Kostenübernahme durch die Kassen freiwillig). Voraussetzung ist, dass die Impfungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführt sind. Im G-BA-Beschluss von Ende Juni 2007 wurden die seit Juli 2006 bestehenden STIKO-Empfehlungen, einschließlich der im März ausgesprochenen Impfempfehlung gegen HPV, bis auf geringfügige Abweichungen vollständig berücksichtigt. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Über die aktuellen Empfehlungen muss der G-BA innerhalb von drei Monaten entscheiden.