
Die Gesundheitsuntersuchung soll helfen, chronische Erkrankungen und Krankheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.
Nach den vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erlassenen Richtlinien kann die Gesundheitsuntersuchung bei Frauen und Männern ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre erfolgen.
Die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehörende Gesundheitsuntersuchung umfasst Fragen nach der Krankengeschichte, dazu gehören insbesondere persönliche Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen. Ferner gehört zum Check-up eine vollständige körperliche Untersuchung. An Blutwerten dürfen laut Richtlinie Cholesterin (Gesamtcholesterin) und Blutzucker bestimmt werden. Ferner wird der Urin mittels Harnstreifentest untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen in ein Beratungsgespräch ein.
Daraus kann sich - über die Gesundheitsuntersuchung hinaus - die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen ergeben.
Gerne führen wir nach Terminabsprache einen Check-up bei Ihnen durch.
Sollten Sie eine sinnvolle Erweiterung des Untersuchungsspektrums wünschen – sprechen Sie uns an.