KörperSeeleGeist
WiesbadenFriedrichstraße 34Tel 0611 60 15 16

Häufige Fragen der Patienten

Abrechnung auf Kasse?

Kann ich in Ihrer Praxis „auf Chipkarte“ behandelt werden?

Alle bei uns angebotenen hausärztlich-internistischen Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben können in der internistischen Hausarztpraxis Dr. Frank Jaschke zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Falls Sie einen Hausarztvertrag mit einer anderen Praxis abgeschlossen haben, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Hausarztzentrierten Versorgung.

Können alle Leistungen der Hausarztpraxis über Chipkarte abgerechnet werden?

Leider übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht alle Leistungen der Hausarztpraxis. Um bei den Krankenkassen Kosten zu sparen, gibt es gesetzliche Vorgaben, welche Leistungen auf ihre Kosten erbracht werden dürfen.

Mit den von den Kassen getragenen Leistungen soll eine medizinische Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet werden. Aus zahllosen Fortbildungen und langjähriger Erfahrung kennen wir darüber hinaus viele diagnostische und therapeutische Möglichkeiten, die einzelnen Patienten nach unserer Einschätzung erhebliche gesundheitliche Vorteile bringen könnten und die wir ihnen daher nicht vorenthalten möchten – auch wenn sie leider nicht von den Kassen übernommen werden.

Es gibt eine ganze Reihe von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die in einer normalen Hausarztpraxis nicht im Rahmen der Kassenerstattung erbracht werden können, weil sie zu zeit- oder kostenintensiv sind. Hierzu gehören z.B. manche ausführlichen Anamnese- oder Beratungsgespräche (Reiseberatung, große Anamnese in der Homöopathie) oder Eiseninfusionen nach dem Swiss Iron System, die unserer Erfahrung nach gerade bei Erschöpfung und Burn-out hilfreich sein können. Auch wertvolle naturheilkundliche Diagnostik und Therapie darf häufig nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Dort wo es uns sinnvoll erscheint, bieten wir Ihnen diese Möglichkeiten als Selbstzahlerleistung an.

Wir erklären Ihnen gern, welche Zusatzmöglichkeiten Sie in unseren Praxen nutzen können. Ganz sachlich und transparent. Sie entscheiden, welche Angebote, Sie nutzen möchten!

Ein Wort zur Abrechnung von ärztlichen Beratungsgesprächen

Seit vielen Jahren kritisiert die Bundesärztekammer den Missstand bei der Abrechnung von ärztlichem Gespräch gegenüber der Gerätemedizin. Zudem ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nach der wir unsere Privat- und Selbstzahlerleistungen berechnen müssen, nach fast 30 Jahren ohne Preisanpassung hoffnungslos veraltet. Nach den jüngsten Preissteigerungen auf allen Gebieten, die auch unsere Praxis treffen, kommen wir leider nicht mehr umhin, die Preise für einige unserer Leistungen anzupassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Machen Sie Hausbesuche?

Wenn Sie sich in unserer Behandlung befinden, machen wir in Situationen, in denen es medizinisch notwendig ist, gerne Hausbesuche. Da wir sehr viele Patienten von außerhalb haben, müssen wir diese Zusage jedoch einschränken: Die gute Erreichbarkeit in angemessener Zeit ist Voraussetzung. Wir wollen hier keine Kilometer-Grenze festlegen: Sprechen Sie uns einfach an.

Terminvergabe

Wie lange dauert es, bis ich einen Termin in Ihrer Praxis bekomme?

Sie müssen Erst- und Folgetermine unterscheiden. Bei Erstterminen nehmen wir uns in der Regel mindestens eine halbe Stunde Zeit für Sie, damit wir uns in Ruhe kennenlernen können. Deshalb kann es sein, dass Sie auf einen Ersttermin einige Wochen warten müssen.

Akute Beschwerden

Sollten Sie neu aufgetretene Beschwerden haben, sagen Sie das immer bei der telefonischen Anmeldung. Wir werden dann versuchen, eine individuelle Lösung zu finden. Zum Beispiel könnten wir Ihnen kurzfristig einen kurzen Termin anbieten, der dann nur dazu dient, sich um die akuten Beschwerden zu kümmern. Den längeren Termin zum genaueren Kennenlernen vereinbaren wir dann für später.

Wenn Sie dann in unserer Praxis schon bekannt sind, erhalten Sie Termine innerhalb einiger Tage. Bei sehr akuten Beschwerden unter Umständen sogar am selben Tag. Bitte sagen Sie am Telefon, wenn Sie kurzfristige Hilfe brauchen oder auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.

Akupunktur auf Kasse?

Ist bei Ihnen Akupunktur auch als Kassenleistung möglich?

Unsere Praxis hat die Erlaubnis für die Durchführung von Akupunktur bei Schmerzen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und selbstverständlich auch der privaten Krankenversicherungen. Dadurch können wir Ihnen eine attraktive Akupunkturbehandlung zu Lasten Ihrer Krankenkasse im angenehmen Ambiente unserer Praxis anbieten.

Häufig führen schon wenige Behandlungen zu einer Schmerzlinderung – und das (fast) ohne Nebenwirkungen! In geeigneten Fällen kann die Schmerzbehandlung auch durch Neuraltherapie ergänzt werden.

Private Krankenkassen erstatten im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Akupunkturbehandlung bei Schmerzen.

Die Durchführung einer Körperakupunktur zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ist an einige besondere Bedingungen (siehe nächste Frage) geknüpft, die selbstverständlich beachtet werden müssen.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Akupunktur?

Folgende Regelungen müssen bei der Durchführung einer Körperakupunktur zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen beachtet werden:

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind nach den gültigen Beschlüssen des Gemeinsames Bundesausschusses beschränkt auf:

Körperakupunktur bei folgenden Beschwerden bzw. Erkrankungen:

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen. Sie dürfen nicht über das Kniegelenk hinaus in das Bein ausstrahlen.
  • chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Kniegelenksarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Die Beschwerden bzw. Erkrankungen und die Zeitdauer des Bestehens müssen ärztlich dokumentiert sein. Sollte eine Dokumentation in unserer Praxis nicht vorliegen, bringen Sie bitte einen entsprechenden Arztbericht in Fotokopie oder eine kurze Bestätigung eines Arztes mit, dass die Bedingungen erfüllt sind.

Die Behandlung anderer Erkrankungen als der hier genannten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erlaubt.

Gewährt wird in der Regel eine Behandlung durch Körperakupunktur in bis zu zehn Sitzungen innerhalb von maximal sechs Wochen.

Eine ausführlichere Dokumentation muss vor Beginn und am Ende der Erkrankung erfolgen. Daran muss der Patient mitwirken, kommt beispielsweise die Dokumentation am Ende der Behandlung nicht zustande, sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erfüllt und sie muss privat berechnet werden.

Akupunkturbehandlungen bei anderen Erkrankungen, wie auch andere Behandlungstechniken als Körperakupunktur, wie beispielsweise Ohrakupunktur, Schädelakupunktur nach Yamamoto oder Schröpfkopfbehandlungen, dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden.

Am besten sprechen Sie uns an!

Homöopathie auf Kasse?

Was kostet eine homöopathische Behandlung?

Hauptkostenfaktor bei der homöopathischen Behandlung ist die zeitaufwändige Anamnese. Im Gegensatz zu vielen schulmedizinischen Medikamenten sind homöopathische Arzneimittel in der Regel recht günstig.

Die Abrechnung erfolgt absolut transparent und für Sie gut kalkulierbar im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei einer einstündigen Anamnese sollten Sie mit rund 120 EUR rechnen (Ziffer 30, 2,3-facher Satz). Wenn dieser Zeitrahmen deutlich überschritten wird, wären bis zu knapp 185 EUR zu veranschlagen (3,5-facher Satz). Hinzukommen können verschiedene Untersuchungsziffern (5, 7 oder 8) mit Beträgen zwischen 10 und 40 EUR.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Homöopathie?

Die Homöopathie ist keine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Daher setzen wir die Homöopathie im Rahmen unserer Hausarztpraxis nur im Einzelfall ein. Das ist z.B. dann möglich, wenn anhand von „bewährten Indikationen“ mit geringem Zeitaufwand ein passendes homöopathisches Arzneimittel ausgewählt werden kann.

An den Selektivverträgen, die einige Gesetzliche Krankenversicherungen zur Klassischen Homöopathie anbieten, nehmen wir nicht Teil.

Die IKK Südwest erstattet jedoch bis zur maximalen Höhe des Guthabens auf dem IKK-Gesundheitskonto 80 % der Homöopathie-Leistungen, die von Frau Dr. med. Renée Jaschke erbracht werden.

Eine klassische homöopathische Behandlung mit großer – und damit zeitaufwändiger – Anamnese, bietet Ihnen Frau Dr. med. Renée Jaschke in unserer Gemeinschaftspraxis als Privatleistung an. Es gibt allerdings auch private Zusatzversicherungen, die die Behandlung bei einem homöopathischen Arzt übernehmen.

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine homöopathische Behandlung, da die große homöopathische Anamnese und die Folgeanamnese Bestandteil der Gebührenordnung für Ärzte sind.

Kontakt